1. | | Einleitung |
| | Unsere
nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sollen klare
Verhältnisse zwischen Ihnen als “ Besteller “ und uns als “ Lieferer “
herstellen. Mit der Auftragserteilung, bzw. mit der Akzeptanz der
Auftragsbestätigung, erklären Sie sich als Besteller mit den
nachstehenden Bedingungen einverstanden. Abweichende Regelungen werden
vom Lieferer nicht anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind als
Ausnahme nur gültig, soweit diese schriftlich vom Lieferer bestätigt
werden. |
2. | | Angebot |
| | Unsere
Angebote gelten nur gegenüber Gewerbetreibenden und Lieferungen
erfolgen ausschließlich an Gewerbebetriebe. Die zu dem Angebot
gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maß-Angaben sind annähernd maßgebend. Der Lieferer behält sich bei
Angeboten, Zeichnungen und Lieferungen, mit sämtlichen Unterlagen, das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Technische Änderungen bleiben
vorbehalten. |
3. | | Umfang der Lieferung |
| | Für
den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des
Lieferers maßgebend. Sie wird verbindlich, wenn der Besteller nicht
sofort - spätestens bis 5 Tage nach dem Zugang der Auftragsbestätigung
- Einspruch erhebt. |
4. | | Preis |
4. | 1 | Die
Preise verstehen sich inkl. Verladung im Werk, ausschließlich
Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer. |
4. | 2 | Eventuell
erforderliche Verpackung wird vom Lieferer in Rechnung gestellt. Die
Rücknahme der Verpackung nach der Nutzung ist ausgeschlossen. |
5. | | Zahlung |
5. | 1 | Die Zahlung ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, ohne jeden Abzug, auf eines der Konten des Lieferers zu leisten. |
5. | 2 | Bei Rechnungsbeträgen ab EUR 10.000,-- sind die Zahlungen wie folgt netto zu leisten: 1/3 Anzahlung bei Bestellung bzw. Eingang der Anzahlungsrechnung, 2/3 Restbetrag sofort nach Auslieferung der Ware, spätestens nach 5 Tagen. |
6. | | Lieferzeit |
6. | 1 | Die
Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit der Absendung der
Auftragsbestätigung. Soweit eine Anzahlung notwendig ist, beginnt die
Lieferfrist erst mit dem Tag des Zahlungseinganges. |
6. | 2 | Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
dem Besteller mitgeteilt wurde. |
6. | 3 | Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens
des Lieferers liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferern eintreten. |
6. | 4 | Aus Lieferverzögerungsgründen kann kein Schadenersatz noch sonstiger Anspruch erhoben werden. |
6. | 5 | Wird
der Versand auf Wunsch des Bestellers verschoben, und sind in diesem
Zeitpunkt alle Zahlungsverpflichtungen des Bestellers erfüllt, so kann
die Lieferung bis zu 4 Wochen beim Lieferer kostenfrei - aber auf
Risiko des Bestellers - gelagert bleiben. |